Gartenberatung

Aus der Gartenberatung

Was ist bei der Bekämpfung von "Unkraut" zu beachten?

 Das Thema „Unkrautvernichtung“ oder „Unkrautregulierung“ im eigenen Garten, spielt für viele Eigenheimbesitzer eine große Rolle, jedoch ist nicht immer genau klar, was erlaubt ist und was nicht.


Der Einsatz von „Herbiziden“ – Unkrautvernichtunsgsmitteln- ist nur auf gärtnerisch genutzten Flächen erlaubt. Keinesfalls darf die Ausbringung auf Terrassen, Wegen, Plätzen, Straßen, Zufahrten oder Bürgersteigen erfolgen, da es sich hierbei um sogenanntes „Nichtkulturland“ handelt. Auf diesen Flächen wird das ausgebrachte Herbizid beim nächsten Regen direkt, ohne die Filtrationswirkung des Bodens, in das Oberflächenwasser eingetragen, welches beeinträchtigende Auswirkungen auf unsere Umwelt hat.

Bei Zuwiderhandlungen gegen §12 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes kann ein beachtliches Bußgeld angeordnet werden.

Schonen Sie also Ihren Geldbeutel und greifen Sie zu Maßnahmen der mechanischen und thermischen Unkrautbeseitigung.

Nutzen Sie für die mechanische Entfernung Fugenkratzer, Stahl- oder Wildkrautbürsten.
Der Einsatz von Abflammgeräten, Infrarotbrennern, Heißluftgebläsen, Wasserdampf oder Heißwasser steht Ihnen als thermische Unkrautbekämpfung zur Verfügung.

Vorsicht ist geboten beim sogenannten Einsatz von „Bioziden“ wie zum Beispiel Grünbelagsentferner und Steinreinigern, diese dürfen nur für den angegeben Zweck eingesetzt werden und nicht der Unkrautbekämpfung dienen.

Angela Maria Rudolf

Landesgartenfachberaterin

Königstr. 22, 30175 Hannover

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